Schutz gegen interpersonelle und sexualisierte Gewalt im Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V.
Mit Inkrafttreten des neuen Kinderschutzgesetzes durch das Land NRW zum 1. Mai 2022 hat jeder Sportverein die Verpflichtung und Aufgabe, bis zum 31. Dezember 2026 ein Schutzkonzept gegen interpersonelle und sexualisierte Gewalt im Sport zu erarbeiten. Unser Verein setzt sich seit 2024 mit dem Thema auseinander.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung unseres Fachverbandes FSG-NRW e.V. mit Frau Tanja Eigenrauch vom Landessportbund NRW, wurden wir mit der Notwendigkeit und den Voraussetzungen eines Schutzkonzeptes vertraut gemacht.
Was das Schutzkonzept bewirken soll
Der Schutz der Kinder, Jugendlicher und erwachsener Sportler ist unser oberstes Ziel. Gleichzeitig sollen unsere Trainer, Übungsleiter und Jugendleiter Sicherheit durch klare Handlungsanweisungen erfahren. Das Ziel ist es, Leitlinien zu vereinbaren, die Schutz, Spaß und Spontanität im Sport miteinander verbinden, um so ein positives und sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Ansprechperson im Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V.
Betroffene interpersoneller und sexualisierter Gewalt können sich vertrauensvoll an unsere Ansprechperson wenden:
Heike Barking
Tel.: 02871-48689
E-Mail: h.barking@reha-bocholt.de
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes bietet in Bocholt die Fachstelle spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an:
Klarastr. 39
46399 Bocholt
Tel.: 02871-25131301
E-Mail: spezialisierte-beratung@caritas-bocholt.de
Internet: www.caritas-bocholt.de