Schutzkonzept gegen interpersonelle und sexualisierte Gewalt im Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V.


 

Vorwort

Liebe Mitglieder, Eltern und alle Beteiligten,

es ist uns ein Anliegen, Ihnen unser Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in unserem Verein vorzustellen. Unser Verein ist ein Ort der Begegnung, des Zusammenhalts und des gemeinsamen Erfolgs. Es ist uns wichtig, dass sich hier alle Mitglieder sicher, geschützt und respektiert fühlen - vor allem unsere Kinder und Jugendlichen.

Sexualisierte Gewalt ist ein ernstzunehmendes Thema, das nicht nur in anderen Vereinen, sondern auch bei uns vorkommen kann. Als Verantwortliche haben wir die Pflicht, präventive Maßnahmen zu ergreifen und eindeutige Regeln aufzustellen, um diese Art von Gewalt zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren, falls Verdachtsfälle auftreten.

Unser Schutzkonzept basiert auf den Grundpfeilern Prävention, Aufklärung und Intervention.

Umgebung schaffen, in der Opfer für sexualisierte Gewalt Gehör finden, Täterinnen und Täter zur Verantwortung gezogen werden und potenzielle Opfer geschützt werden.

Dieses Schutzkonzept orientiert sich an aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, sowie an den Empfehlungen von Sportverbänden und Fachinstitutionen. Es ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um den höchstmöglichen Schutzstandard zu gewährleisten.

Wir, der Verein, sind fest davon überzeugt, dass dieses Schutzkonzept eine wichtige Grundlage für ein sicheres und vertrauensvolles Training schafft. Jeder von uns trägt Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der darin beschriebenen Maßnahmen. Gemeinsam können wir aktiv gegen sexualisierte Gewalt vorgehen und unseren Verein zu einem Ort machen, an dem alle Mitglieder ihr volles Potential entfalten können.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement bei der Umsetzung dieses Schutzkonzeptes. Gemeinsam schaffen wir ein starkes Bollwerk gegen sexualisierte Gewalt.

 


Positionierung des Vorstandes

Der Schutz unserer Mitglieder jeden Alters hat in unserem Verein höchste Bedeutung. Als Vorstand tragen wir eine große Verantwortung für das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Mitglieder und der uns anvertrauten jungen Menschen. Unser Verein bekennt sich daher uneingeschränkt zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und den Schutz von Erwachsenen.

Unser oberstes Ziel ist es, die körperliche und seelische Unversehrtheit unserer Mitglieder jeden Alters zu gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, dass sie sich in unserem Verein sicher und geschützt fühlen können. Dies beinhaltet den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung.

 

Kinder- und Jugendliche

Wir respektieren und fördern die Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen. Wir möchten, dass sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können und Ihre persönlichen Grenzen kennen und zu respektieren lernen. Wir unterstützen ihre individuelle Entwicklung und ermutigen sie, ihre Stärken und Talente zu entfalten.

Dieses Schutzkonzept dient als Leitfaden für alle Mitglieder, Eltern und Trainer, um sicherzustellen, dass wir die bestmöglichen Maßnahmen ergreifen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Der Vorstand legt großen Wert auf Prävention und Sensibilisierung. Durch Schulungen informieren wir unsere Trainer über die Anzeichen von sexualisierter Gewalt und wie man angemessen darauf reagiert. Wir ermutigen alle, Verdachtsfälle sofort zu melden, damit wir schnell handeln und den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen gewährleisten können.

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung. Indem wir uns zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes bekennen, schaffen wir für die Kinder und Jugendlichen eine sichere und unterstützende Umgebung.

Es ist uns wichtig, dass das Schutzkonzept über den Kinder- und Jugendschutz hinausgeht.

In unserem Verein gelten die Grundsätze eines wertschätzenden, respektvollen Umgangs miteinander. Die Sicherheit und das Wohl aller Vereinsmitglieder, gleich welchen Alters, sind die Grundlage aller sportlichen und freizeitorientierten Aktivitäten in unserem Verein. Für alle Aktivitäten im Verein hat ein in jeder Form gewaltfreier Umgang miteinander oberste Priorität. Dabei achten alle Mitglieder auf die Einhaltung unserer Regeln und schaffen so ein Klima, das

  • Vor (sexualisierter) Gewalt schützt,
  • Potenzielle Täter abschreckt
  • Betroffene zum Reden ermutigt
  • Handlungssicherheit für alle im Verein Mitwirkende ermöglicht.

Wir fordern alle Mitglieder aller Altersgruppen auf, sich aktiv an der Gestaltung eines sicheren und unterstützenden Umgangs zu beteiligen und so eine Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens, und der Beteiligung zu schaffen, in der sich jeder respektiert fühlt.

 

Definition von interpersoneller und sexualisierter Form von Gewalt

Gewalt hat unterschiedliche Formen. Es sind Überschreitungen der körperlichen und psychischen Grenzen anderen Menschen. Sie können aufgrund von unterschiedlichen Empfindungen von Nähe und Distanz oder durch Unkenntnis oder Nichtbeachtung von Verhaltensregeln entstehen; mit oder ohne Absicht.

Form der Gewalt:

  • Physische/Körperliche Gewalt:

Bezeichnet jede Form von körperlicher Gewalt: Schläge, Tritte, Bisse, festeres Zupacken als erlaubt, Einschließen, …

  • Psychische Gewalt:

Bezeichnet Gewaltanwendungen, die dazu dienen eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen. Täter wollen Macht und Kontrolle ausüben: Ignorieren, Einschüchtern, Beschimpfen, Drohen, sexuelle Kommentare, …

  • Sexualisierte Gewalt:

Bezeichnet jede Form von Gewalt, die mit Mitteln der Sexualität Macht ausübt, unterwerfen und demütigen will: Belästigung, Verletzen der Intimsphäre, versuchte oder vollendete Vergewaltigung, …

  • Strukturelle Gewalt:

Bezeichnet jedes Verhalten, das dazu beiträgt, dass physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erlaubt oder toleriert wird: Wegschauen, über andere Herziehen, fehlende Mitentscheidung, …

 

Inhalte des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich ist ein essenzielles Instrument zur Sicherheit von Mitgliedern und Trainern. Es dient dazu, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Missbrauchssituationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte dieses Schutzkonzeptes erläutert.

  1. Leitbild
  2. Ehrenkodex
  3. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung
  4. Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt
  5. Ansprechpersonen / Schutzbeauftragte
  6. Meldesystem bei Verdachtsfällen
  7. Kooperation mit Fachleuten


Leitbild

Der Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V. hat sich verpflichtet, ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle seine Mitglieder zu schaffen, unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft oder einer eventuellen Behinderung. Wir glauben fest daran, dass der Schutz jeden Alters oberste Priorität hat und dass jeder das Recht hat, am Sport teilzunehmen und davon zu profitieren, unabhängig von individuellen Hintergründen.

Unser Ziel ist es, Menschen jeden Alters für Sport und Bewegung zu begeistern. Wir möchten sie dazu ermutigen, ihr Potenzial zu entdecken, zu fördern und zu fordern. Dabei legen wir Wert darauf, dass der Umgang untereinander von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair Play geprägt ist. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung. Wir möchten vor allem unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-) Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Unser Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt basiert auf den folgenden Grundprinzipien:

  • Prävention: Wir sind uns bewusst, dass der beste Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Prävention liegt. Deshalb setzen wir auf umfassende Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung aller Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer. Wir informieren über die Risiken, erkennen frühzeitig mögliche Anzeichen von Grenzverletzungen und bieten Unterstützung bei Fragen oder Verdachtsmomenten.
  • Transparenz: Wir legen großen Wert auf klare und transparente Regeln und Verhaltensrichtlinien, die von allen akzeptiert und respektiert werden müssen. Diese Richtlinien werden regelmäßig kommuniziert, sowohl schriftlich als auch mündlich, und sind für alle zugänglich. Sie beinhalten Verhaltenskodexe, Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen, Beschwerdeverfahren und weitere relevante Informationen.
  • Verantwortung: Unsere Pflicht ist es den Schutz für alle Mitglieder (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) bei uns zu übernehmen. Dies bedeutet, dass wir sicherstellen, dass alle Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer erweiterte Zuverlässigkeitsprüfungen durchlaufen haben und ihre Qualifikationen regelmäßig überprüft werden. Wir fördern den offenen Austausch und ermutigen sie, Bedenken oder Vorfälle zu melden. Bei neuen Mitarbeitern (Trainer, Übungsleiter, Ehrenamtlern) werden beim Einstellungsgespräch die Präventionsstandards unseres Vereins klar vermittelt und über das Schutzkonzept aufgeklärt.
  • Intervention: Im Falle eines Verdachts oder einer Meldung von sexualisierter Gewalt ergreifen wir sofortige Maßnahmen, um die Sicherheit aller Mitglieder (Kinder, Jugendliche und Erwachsenen) zu gewährleisten. Wir bieten Unterstützung für die Betroffenen und kooperieren eng mit den entsprechenden Behörden. Wir halten uns an die geltenden rechtlichen Bestimmungen und tragen dazu bei, dass eventuelle Täter zur Verantwortung gezogen werden.
  • Sensibilität: Wir nehmen die Anliegen unserer Mitglieder jeden Alters ernst und behandeln diese mit großer Sensibilität und Vertraulichkeit. Wir unterstützen und begleiten die Betroffenen während des gesamten Prozesses und stellen sicher, dass sie sich sicher und geschützt fühlen. Gleichzeitig respektieren wir die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und wahren die Privatsphäre.
  • Präsenz: Wir sind als Verein gegen sexualisierte Gewalt nicht nur aktiv, sondern auch proaktiv tätig. Wir arbeiten eng mit dem LSB NRW, Fachstellen und Institutionen zusammen, um uns über aktuelle Entwicklungen und bewährte Praktiken auszutauschen. In Zukunft werden wir an Schulungen teilnehmen, um unser Wissen auf dem Gebiet des Kinderschutzes zu erweitern und zu verbessern.
  • Evaluation: Unser Schutzkonzept wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass es immer den aktuellen Standards und Anforderungen entspricht. Wir nehmen Feedback ernst und setzen uns aktiv dafür ein, unsere Schutzmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern.


Ehrenkodex

Als Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer sind wir aufgefordert, den implementierten Ehrenkodex zu unterzeichnen. Durch unsere Unterschrift verpflichten wir uns dazu, die darin festgelegten Maßnahmen und Richtlinien zu respektieren und umzusetzen. Wir verpflichten uns, eine Atmosphäre des Vertrauens und des Respekts zu schaffen.

Durch unsere Unterschrift zeigen wir auch unseren Einsatz für die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitglieder. Wir signalisieren, dass wir uns bewusst sind, dass sexualisierte Gewalt ein ernstes Problem ist, das unsere volle Aufmerksamkeit erfordert. Wir sind bereit, uns aktiv dafür einzusetzen, dieses Problem anzugehen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um unsere Sportgemeinschaft zu schützen.

Die Unterzeichnung des Ehrenkodex im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass wir als Verein und als Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer unseren Teil dazu beitragen, eine sichere Umgebung für unsere Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Es ist eine Demonstration unseres Engagements für die Sicherheit und das Wohlergehen aller, die mit uns trainieren und zusammenarbeiten.


Erweitertes Führungszeugnis

Es ist unumgänglich, dass alle Übungsleiter und Trainer ein Führungszeugnis vorlegen, um sicherzustellen, dass sie niemals im Bereich sexualisierter Gewalt straffällig geworden sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und stellt sicher, dass nur Personen mit einer makellosen Vergangenheit in verantwortungsvollen Positionen tätig sind.

Der Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V. überprüft regelmäßig, ob die Führungszeugnisse seiner Übungsleiter und Trainer gültig sind und fordert gegebenenfalls eine Erneuerung nach spätesten 5 Jahren ein. Dies stellt sicher, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen kontinuierlich gewährleistet sind.


Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt

1.     2 Trainer-Prinzip in der Kampfsportabteilung

 

Das 2 Trainer-Prinzip ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt bei uns im Sport. Es ist für den Verein ein Sicherheitsmechanismus, der dazu dient, potenzielle Täter abzuschrecken und den Schutz der Kinder und Jugendlicher und Erwachsener zu gewährleisten.

Das Prinzip besagt, dass bei allen Aktivitäten oder Situationen immer mindestens zwei Trainer (Jugendhelfer) anwesend sein sollen. So wird das Risiko von Übergriffen oder Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen erheblich reduziert. Es trägt zum Schutz aller Beteiligten bei, indem es potenzielle Täter von der Möglichkeit einer Tat abschreckt. Die Anwesenheit zweier Trainer (Jugendhelfer) schafft Transparenz und sorgt dafür, dass keine Gelegenheit für unangemessenes Verhalten entsteht. Es geht uns nicht nur darum, die eigenen Grenzen zu respektieren und keine unangemessenen Handlungen zu tolerieren, sondern auch um die Förderung einer Kultur der Offenheit und des Vertrauens.

 

2.     Schulung der Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer

 

Die Schulung spielt eine entscheidende Rolle im Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich. Der Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V. bietet regelmäßige Schulungen für Übungsleiter, Trainer und Jugendhelfer zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ an. (Unteranderem über den LSB NRW in Onlineschulungen.) Es ist dem Verein wichtig, dass alle Beteiligten ihr Wissen stets aktuell halten und sich kontinuierlich weiterbilden.

 

 

3.     Sensibilisierung von Mitgliedern

 

Die Sensibilisierung von Mitgliedern bzw. Eltern ist ein entscheidender Schritt zur effektiven Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sportbereich. Dieses beginnt bereits mit einer offenen und respektvollen Kommunikation. Es ist wichtig, dass wir uns alle ein Bewusstsein dafür schaffen, dass sexualisierte Gewalt im Sportbereich existiert und dass sie nicht toleriert wird. Durch das Teilen von Informationen und die Schaffung eines offenen Dialogs können Sie dazu beitragen, das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen und mögliche Opfer dazu ermutigen, sich zu melden. Die Sensibilisierung von Mitgliedern ist ein kontinuierlicher Prozess, der Engagement und Zusammenarbeit erfordert. Der Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V. setzt aktiv ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich um, um sicherzustellen, dass der Verein für alle Beteiligten ein sicherer Ort ist. Durch diese Maßnahme trägt unser Verein zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Sport bei und fördert eine Kultur des Schutzes und der Sicherheit.

 

4.     Integrierte Präventionsmaßnahmen in der Sportstunde

 

Als Team haben wir die Bedeutung der Prävention erkannt und in jeder Kursstunde einen Sicherheitsteil aufgenommen, der darauf abzielt, Kinder und Jugendliche präventiv auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Diese Maßnahme fördert die Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen in hohen Maßen.

Das Trainer Team, von der Abteilung Combat Society des Reha- und Gesundheitsstützpunktes Bocholt e.V., verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und legt nicht nur Wert auf körperliche Fitness und Selbstverteidigungstechniken, sondern auch auf die mentale Stärkung seiner Kinder und Jugendlichen.

Im Sicherheitsteil der Kursstunde werden den Kindern und Jugendlichen wichtige Informationen vermittelt, um potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies kann von einfachen Verhaltensregeln im Alltag bis hin zu spezifischen Techniken zur Abwehr von Belästigungen oder Angriffen reichen. Durch regelmäßiges Training und Wiederholung werden die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu festigen und im Ernstfall richtig zu handeln.

Das Trainer Team legt großen Wert darauf, dass sie alle gut geschult sind und über das nötigen Wissen verfügen, um die Präventions-Maßnahmen effektiv zu vermitteln. Sie werden regelmäßig weitergebildet und auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gefahrenprävention sensibilisiert. Dadurch wird gewährleistet, dass die Kinder und Jugendlichen stets von qualifizierten und engagierten Trainer betreut werden.

 

5.     Geschlechtertrennung in den Umkleideräumen

 

Ein wichtiger Aspekt des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Sport-Bereich betrifft den Zugang der Eltern zu den Umkleidekabinen. Um die Sicherheit und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, ist es von großer Bedeutung, klare Regeln bezüglich des Zutritts zu den Umkleideräumen festzulegen. Eltern spielen eine wichtige Rolle in unserem Verein und sind vor, teilweise während und nach dem Sportunterricht anwesend. Wir betonen, dass ihre Anwesenheit erwünscht ist. Es ist verständlich, dass sie sich um das Wohlergehen ihrer Kinder sorgen und möglicherweise den Wunsch haben, ihnen beim Umziehen oder Toilettengang behilflich zu sein. Dennoch ist es unerlässlich, dass die Privatsphäre und Integrität aller Sportlerinnen und Sportler gewahrt bleibt. Aus diesem Grund gilt in unserem Verein die Regelung, dass Eltern nur Zutritt zur Umkleidekabine ihres eigenes Geschlechts haben oder Vater/Tochter Mutter/Sohn die Personal- und Behinderten Kabine nutzen können. Dies gewährleistet, dass Mädchen und Jungen geschützt sind und ihre Privatsphäre respektiert wird. Wir bitten alle Eltern sich an diese Regelung zu halten und die Grenzen des persönlichen Raums zu respektieren. Indem wir klare Regeln bezüglich des Zutritts zu den Umkleidekabinen festlegen, tragen wir dazu bei, sexualisierte Gewalt im Sportbereich zu verhindern und ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen. Wir appellieren an alle Mitglieder, Trainer und Eltern, sich an diese Regelung zu halten und gemeinsam dazu beizutragen, dass unser Verein ein Ort des Schutzes und des Vertrauens ist. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen bei uns sicher und geschützt sind.

 

6.     Verbot der Verwendung von Mobilgeräten in Umkleideräumen

 

Das Verbot der Nutzung von mobilen Geräten in unseren Umkleidekabinen ist eine entscheidende Maßnahme, um sexualisierte Gewalt effektiv zu verhindern und einen sicheren Ort für alle Mitglieder zu gewährleisten. In der Zeit, in der Mobiltelefone allgegenwärtig sind und Bilder und Videos leicht aufgenommen und verbreitet werden können, ist es von entscheidender Bedeutung, klare Grenzen zu setzen und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Umkleidekabine ist ein Ort, an dem sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene umziehen und sich auf den Sport konzentrieren sollten, ohne sich Sorgen um ihre Sicherheit machen zu müssen.

Das Verbot hat mehrere wichtige Ziele:

  • Schutz der Privatsphäre: Jedes Mitglied, egal welchen Alters, Geschlechts oder Hintergrunds, soll sich in den Umkleidekabinen frei fühlen können. Das Verbot stellt sicher, dass niemand unerlaubt Bilder oder Videos von anderen aufnimmt, wodurch die Privatsphäre gewahrt bleibt.
  • Prävention von Belästigung: Insbesondere Jugendliche und vulnerable Mitglieder sollen sich in unseren Räumlichkeiten sicher fühlen und keine Angst vor Belästigung oder Übergriffen haben. Das Verbot dient als effektive Präventivmaßnahme gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.
  • Gemeinschaft und Respekt: Wir möchten ein respektvolles und sicheres Umfeld schaffen, in dem alle Mitglieder als Teil eines Teams betrachtet werden, in dem der Schutz und das Wohlbefinden aller höchste Priorität haben.
  • Bildung und Vorbildfunktion: Das Verbot vermittelt wichtige Werte und Normen im Umgang miteinander und in der digitalen Welt, insbesondere an unsere jungen Mitglieder. Es lehrt sie, die Privatsphäre und die Rechte anderer zu respektieren und trägt dazu bei, ein verantwortungsbewusstes Verhalten im digitalen Zeitalter zu fördern.

Die Umsetzung dieses Verbots erfolgt durch klare Richtlinien und Konsequenzen, die in unserer Vereinsordnung und Ethikkodizes festgelegt sind. Verstöße gegen diese Regelung werden disziplinarisch geahndet, um die Integrität und Sicherheit unseres Vereins zu gewährleisten. Wir fordern alle unsere Mitglieder auf, aktiv zur Umsetzung dieser Maßnahme beizutragen und sich gegenseitig zu unterstützen. Insgesamt ist das Verbot von mobilen Geräten in den Umkleidekabinen ein entscheidender Schritt, um die Umgebung in unserem Verein sicherer und respektvoller zu gestalten.

 

7.     Bewusster Umgang mit Körperkontakt im Unterricht

 

In den sportlichen Trainingsstunden ist eine angemessene Hilfestellung unerlässlich, um die Sicherheit und den Fortschritt der Teilnehmer zu gewährleisten. Allerdings muss den Trainern bewusst sein, dass der Körperkontakt auf das Notwendigste beschränkt werden soll, um das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren und ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich bietet uns konkrete Leitlinien, um den Körperkontakt während der Hilfestellung zu reduzieren.

  1. Kommunikation und Transparenz: Wir legen großen Wert auf klare Kommunikation und Transparenz in Bezug auf Hilfestellungen und den Umgang mit Körperkontakt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir von Anfang an den Zweck der Hilfestellung erklären und wie sie den Fortschritt der Teilnehmer unterstützt. Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich wohl und sicher fühlen, fordern wir, dass vor dem Geben von Hilfestellungen mit Körperkontakt stets die Zustimmung aller betroffenen Kursteilnehmer eingeholt wird.

Respekt und Einverständnis sind zentrale Werte, die bei uns im Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V. fest verankert sind. Wir legen großen Wert darauf, dass die persönlichen Grenzen und der persönliche Raum jedes Einzelnen respektiert werden. Durch eine klare Kommunikation und das Einholen der Zustimmung können wir sicherstellen, dass wir verantwortungsvoll handeln und das Wohlbefinden aller Kursteilnehmer gewährleisten.

  1. Alternative Hilfestellungen: Im Falle einer Verneinung, ist es von größter Wichtigkeit auf eine Hilfestellung mit Kontakt zu verzichten. Die Zustimmung oder Ablehnung von Körperkontakt sollte stets respektiert und akzeptiert werden. Jeder Mensch hat das Recht, über seinen eigenen Körper und persönlichen Raum zu bestimmen. Indem wir auf die Entscheidungen und Grenzen anderer achten, zeigen wir Respekt, Empathie und verantwortungsbewusstes Handeln. Es ist unsere Verantwortung, alternative Lösungen anzubieten, die keine unerwünschten Berührungen beinhalten und dennoch Unterstützung bieten können.
  2. Sensibilisieren für Grenzen: Wir legen Wert darauf, unsere Teilnehmer zu schulen und ihnen beizubringen, Grenzen zu erkennen und zu respektieren. Wir ermutigen sie, ihre Grenzen zu setzen und sich zu äußern, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt gefördert werden.

Indem wir den notwendigen Körperkontakt während der Hilfestellung im Unterricht reduzieren und zusätzlich weibliche und männliche Trainer einsetzen, setzen wir die Sicherheit unserer Teilnehmer an erster Stelle. Das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich bietet uns eine wertvolle Richtlinie, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle sicher und respektiert fühlen. Als Verein haben wir die Verantwortung, diese Richtlinien umzusetzen und aktiv dazu beizutragen, sexualisierte Gewalt im Sport zu bekämpfen.

 

8.     Geschenke

 

Im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Sportbereich ist es von größter Bedeutung, dass Mitglieder und Trainer sich bewusst sind, wie sie mit Schutzbefohlenen umgehen müssen. Eine konkrete Maßnahme, die dazu beiträgt, Missbrauch und unangemessenes Verhalten zu verhindern, ist das Verbot von Geschenken an Schutzbefohlene ohne Wissen ihrer Eltern und des Vorstandes.

Als Verein müssen wir ihre Sicherheit gewährleisten und sie vor möglichen Manipulationen schützen. Daher muss  diese Regel strikt eingehalten werden und es dürfen keine Geschenke an Schutzbefohlene gegeben werden, ohne vorher des Einverständnis des Vorstands einzuholen.


Benennung von Ansprechpersonen/Schutzbeauftragten

Der Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V ernennt zwei Beauftragte: eine weibliche und eine männliche Person. Bei Vorfällen und Verdachtsfällen handeln die Schutzbeauftragten entsprechend des Schutzkonzeptes und fungieren somit als Bindeglied zwischen allen Betroffenen. Sie unterliegen im Besonderen den Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes.


Schutzbeauftragte des Reha- und Gesundheitsstützpunktes Bocholt e.V.

Heike Barking

  • 2. Vorsitzende

Stefan Heber

  • Abteilungsleiter der Kampfsportabteilung

 

Zu den Aufgaben der Schutzbeauftragten gehören unter anderem:

  • Erste Ansprechpartner für alle Mitglieder im Verein mit Fragen oder Beratungsbedarf zu Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, zur Gestaltung sicherer Sportangebote und zum Schutzkonzept allgemein
  • Kontakt mit Fachberatungsstellen
  • Schulung der Trainer und des Servicepersonals


Notfallplan

 

Wenn ein Mitglied (Kind, Jugendlicher oder Erwachsener) von Grenzüberschreitung, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, werden folgende Schritte angewendet:

  • Zuhören und ernst nehmen: Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass erst nur ein Teil erzählt wird. Du akzeptierst, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube dem Betroffenen und nimm ihn/sie ernst. Es wird nichts herunter gespielt. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
  • Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären: Das Gespräch wird vertraulich behandelt, aber deutlich machen, dass du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemäßen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.
  • Sachverhalt dokumentieren: Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
  • Rat und Unterstützung: Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtung zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.


Umgang bei Verdachtsfällen

Im Kontext des Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt ist es wichtig, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Verdachtsstufen zu verstehen. Dabei spielen der vage Verdacht, der begründete Verdacht und der erhärtete Verdacht eine zentrale Rolle. Diese Stufen dienen dazu, den Umgang mit Verdachtsfällen zu strukturieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

 

Vager Verdacht

Ein vager Verdacht bezieht sich auf eine Situation, in der erste Anzeichen oder unklare Hinweise auf eine mögliche sexualisierte Gewalttat vorliegen. Dieser Verdacht ist noch nicht ausreichend konkretisiert, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Dennoch sollte ein vager Verdacht nicht leichtfertig abgetan werden, sondern es ist wichtig, ihn ernst zu nehmen und weiteren Beobachtungen nachzugehen.

 

 

Begründeter Verdacht

Ein begründeter Verdacht hingegen basiert auf konkreten Anhaltspunkten, die die Vermutung einer sexualisierten Gewalttat unterstützen. Hier liegen bereits belastbare Informationen vor, die auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Bei einem begründeten Verdacht sollten umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der potenziell betroffenen Personen zu gewährleisten.

 

Erhärteter Verdacht

Der erhärtete Verdacht stellt die höchste Stufe dar und bedeutet, dass der Verdacht durch umfassende Ermittlungen und Beweislage weiter gestützt wurde. In diesem Stadium liegen bereits ausreichende Beweise vor, um von einem schwerwiegenden Vorfall auszugehen. Es ist entscheidend, dass in einem solchen Fall sofort gehandelt wird, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und weitere Schäden zu verhindern.

 

Verhaltensleitfaden bei vagen Verdachtsfällen

 

Bei einem vagen Verdacht auf eine mögliche sexualisierte Gewalttat im Sportbereich sollte das Vorgehen wie folgt aussehen:

  • Ernst nehmen
  • Dokumentieren
  • Vertrauensperson informieren
  • Schweigepflicht beachten
  • Diskret handeln
  • Unterstützung anbieten
  • Behörden einschalten

 

Verhaltensleitfaden von begründeten und erhärteten Verdachtsfällen

 

Bei beiden Verdachtsformen ist das Vorgehen sehr ähnlich und sollte wie folgt aussehen:

  • Unterstützung für die betroffene Person
  • Beweissicherung (Sofern möglich, sollten Beweise gesichert werden, um einen Verdacht zu untermauern.)
  • Dokumentieren
  • Schutzbeauftragten und Vorstand informieren
  • Kontakt mit den zuständigen Behörden
  • Interne Maßnahmen ergreifen
  • Transparente Kommunikation

 

Sowohl der begründete Verdacht als auch der erhärtete Verdacht basieren auf konkreten Anzeichen, Informationen oder Beweisen, die auf eine mögliche sexuelle Gewalttat hinweisen. Beim erhärteten Verdacht werden zusätzliche Beweise gesammelt, die den Verdacht weiter unterstützen und bestätigen. Daher wird die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verstärkt, um weitere Ermittlungen durchzuführen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Auch die Opferschutzmaßnahmen werden verstärkt, um sicherzustellen, dass die betroffene Person während des Verfahrens angemessen geschützt wird.

 

Rehabilitation bei falscher Verdächtigung einleiten

 

Die Rehabilitation bei falscher Verdächtigung im Sportbereich erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, um den betroffenen Personen zu helfen. Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft ein Bewusstsein für dieses sensible Thema entwickelt und Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Verdächtige nicht vorverurteilt werden. Falsche Verdächtigungen können schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person haben, einschließlich des Ansehens, der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens. Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Sportgemeinschaft Unterstützung und Verständnis für Verdächtige zeigt, anstatt sie vorab zu verurteilen.

Die Rehabilitation bei falscher Verdächtigung erfordert eine individuelle Herangehensweise, um den spezifischen Bedürfnissen der betroffenen Person gerecht zu werden. Dabei ist es wichtig, der betroffenen Person Unterstützung zu bieten, damit sie Ihre Gefühle und Erfahrungen ausdrücken kann. Es ist wichtig, ihnen eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sie gehört und ernst genommen werden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein für die Problematik falscher Verdächtigung zu erhöhen. Schulungen und Aufklärungsmaßnahmen können dazu beitragen, Missverständnisse zu beseitigen und eine Kultur des Respekts und der Fairness zu fördern. Es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft lernen, wie wir mit solchen Situationen umgehen können und wie wir Vorurteile vermeiden. Es ist unsere Verantwortung, Vorverurteilungen zu vermeiden.


Kooperation mit Fachleuten

Ein entscheidender Schritt zur Sicherung eines geschützten und sicheren Umfelds in unserem Verein ist die Kenntnis über professionelle Beratungsstellen, die bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zur Verfügung stehen. Diese Beratungsstellen bieten Mitgliedern und Trainern im Sportbereich eine wichtige Anlaufstelle, um Unterstützung zu erhalten und sich bei Bedarf vertraulich auszutauschen.

Die professionellen Beratungsstellen sind speziell darauf ausgerichtet, mit den sensiblen Themen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt umzugehen.

Die Beratung in diesen Stellen erfolgt vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die Beraterinnen und Berater stehen zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Informationen bereitzustellen und bei Bedarf weitere Hilfsangebote zu vermitteln.

Es ist wichtig zu betonen, dass die professionellen Beratungsstellen unabhängig von unserem Verein agieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beratung neutral und objektiv erfolgt. Betroffene können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen unvoreingenommen behandelt werden und sie Unterstützung erhalten.

Die Kontaktdaten der professionellen Beratungen sollten allen Mitgliedern und Trainern zur Verfügung gestellt werden. So können Betroffene schnell und unkompliziert Hilfe finden und wir tragen aktiv zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sportbereich bei.

Die professionelle Beratungsstelle ist eine wichtige Ressource für Mitglieder und Trainer, um Unterstützung und Hilfe bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zu erhalten. Indem wir uns dieser Stelle bewusst sind und sie aktiv nutzen, schaffen wir ein sicheres Umfeld in unserem Verein und tragen dazu bei, dass jeder Einzelne seine sportlichen Aktivitäten frei von Gewalt und Übergriffen genießen kann.


Beratungen

Kontaktdaten Ansprechpartner

 

Unsere Ansprechpersonen:

 

Geschäftsführender Vorstand:

  • Jörg Nienhaus, info@reha-bocholt.de, 02871/48689
  • Heike Barking, info@reha-bocholt.de, 02871/48689

 

Kontaktdaten Beratungsstellen/Hilfstelefon

 

Hier könnt Ihr Hilfe bekommen:

  • Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon, Tel.: 116111 (bundesweit besetzt) nummergegenkummer.de
  • Beratung für Betroffene von sexueller Gewalt - Caritas Bocholt, TEL.: 02871/2450232
  • Elterntelefon: 0800 1110550
  • Zartbitter Münster e.V., Tel.: 0251/4140555
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, Anrufen auch im Zweifelsfall, Tel.: 0800 2255530


Fortschreibung des Schutzkonzeptes

Unser Schutzkonzept wurde durch den gesamten Vorstand verabschiedet.

Nach jeder Fallbesprechung im Krisenteam wird das vorliegende Schutzkonzept auf seinen Inhalt und Prozessablauf überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Turnusgemäß erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung des Schutzkonzeptes mindestens einmal jährlich im erweiterten Vorstand vor der Jahreshauptversammlung.

Es gilt jeweils die aktuelle Fassung auf unserer Homepage.


Ansprechperson im Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V.

Betroffene interpersoneller und sexualisierter Gewalt können sich vertrauensvoll an unsere Ansprechperson wenden:

Heike Barking
Tel.: 02871-48689
E-Mail: h.barking@reha-bocholt.de

Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes bietet in Bocholt die Fachstelle spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an:

Klarastr. 39
46399 Bocholt

Tel.: 02871-25131301
E-Mail: spezialisierte-beratung@caritas-bocholt.de
Internet: www.caritas-bocholt.de