Liebe Schülerinnen und Schüler,
durch die Verschärfungen der Corona-Schutzverordnung gilt seit Dienstag, den 28.12.2021 die 2G-Plus Regel. Der zusätzliche Test für Geimpfte und Genesene darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle ab 16 Jahren.
In der Vergangenheit, als lediglich die 3G Regel galt, reichte es, dass Ihr uns Euren Schülerausweis vorgelegt habt. Da die Testungen an den Schulen jedoch nur dreimal wöchentlich durchgeführt werden, reicht dies nicht mehr aus. Ihr müsst uns daher beim Check-In ein anerkanntes gültiges Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Euer Team vom Reha- und Gesundheitsstützpunkt Bocholt e.V.